Podologie
Was genau bedeutet Podologie und womit beschäftigt sich diese?
Podologie ist die nicht-ärztliche Heilkunde am Fuß und gehört zum Gesundheitsfachberuf.
Podologie ist eine präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß (Diabetiker, Durchblutungsstörung).
Laut Podologengesetz vom Januar 2002 darf die Bezeichnung Podologe/in ohne Erlaubnisurkunde nicht mehr verwendet werden.
Ebenso darf seit 2003 die Bezeichnung „Medizinischer Fußpflege/in“ nicht mehr verwendet werden.
Unterschiede zwischen Podologie und Fußpflege
Podologie
- Therapeut*in
- Kassenzulassung möglich
- systemrelevant
Fußpflege
- Handwerker*in/Pfleger*in
- keine Kassenzulassung möglich
- nicht systemrelevant
Ausbildung Podologie
- Ausbildung vorgeschrieben (2 Jahre in Vollzeit bzw. 3-4 Jahre in Teilzeit)
- staatliche Prüfung
- Erlaubnis „sektoraler Heilpraktiker Podologie“ ist möglich
- gesetzlich vorgeschriebene Hygienerichtlinien und Sterilgutaufbereitung
- vorgeschriebene Praktika in folgenden Bereichen:
Podologie
Diabetologie
Orthopädie
Dermatologie
Orthopädischer Schuhmacher
Ausbildung Fußpflege
- Ausbildung nicht vorgeschrieben
- Prüfungen staatlich nicht anerkannt
- Keine Erlaubnis „sektoraler Heilpraktiker Podologie“ möglich
- nur Desinfektion erforderlich, keine weitere gesetzlich vorgeschriebene Hygiene notwendig
- keine vorgeschriebenen Praktika in medizinischen Fachbereichen
Tätigkeit Podologie
- Gemäß Heilmittelrichtlinie
- Nagelbearbeitung
- Hornhautbearbeitung
- Auf Anweisung eines Arztes/einer Ärztin dürfen med. Tätigkeiten i.S.d.
§ 1 HeilprG durchgeführt werden. - Behandlungen von Diabetiker/innen und Patient*innen mit Grunderkrankgungen
Tätigkeit Fußpflege
- fachgerechter Nagelschnitt
- kosmetische Pflege (z.B. Massagen, Nagellack, Verschönern, Wellness)
- überschüssige Hornhaut abtragen
- keine med. Tätigkeit, auch nicht auf Anweisung eines Arztes
- Pflege gesunder Füße bei gesunden Menschen